Viele Fragen - wir haben Antworten und Tipps für Sie

Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hat beim Amtsgericht München einen Antrag auf Insolvenz gestellt.

Für betroffene Kunden haben wir einige Fragen und Antworten zusammengestellt, die Ihnen aktuell möglicherweise auf der Seele brennen. Das Wichtigste vorweg: Ihnen wird NICHT plötzlich der Strom oder das Gas abgedreht!

Was bedeutet die Insolvenz der BEV für Sie als betroffener Kunde konkret?
Eine unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich durch § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes gesichert. Als örtlicher Grund- und Ersatzversorger übernimmt die Energieversorgung Sehnde GmbH automatisch und lückenlos seit dem 2. Februar 2019 die Ersatzversorgung für betroffene Kunden in ihrem Grundversorgungsgebiet, sobald die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH die Belieferung einstellen muss. In diesem Fall müssen Sie gar nicht tätig werden, Sie werden automatisch vom Netzbetreiber darüber informiert. Gleiches gilt für Kunden in anderen Grundversorgungsgebieten.

Wie geht es dann weiter?
Ein Anrecht auf Ersatzversorgung durch Ihren zuständigen Grund- und Ersatzversorger haben Sie für drei Monate. Danach werden Sie automatisch in die Grundversorgung überführt. Beide Versorgungsangebote haben auf Grund ihrer besonderen Konditionen einen deutlich höheren Preis als andere Produkte in unserem Portfolio.
Sobald Sie in die Grund- und Ersatzversorgung fallen, erhalten Sie deshalb umgehend ein attraktives Angebot von uns. Als Energieversorger vor Ort liegen uns neben fairen Preisen auch kundenfreundliche Laufzeiten und Vertragsbedingungen sowie der vertrauensvolle Umgang mit unseren Kunden am Herzen.

Was können Sie jetzt schon tun?

Unsere Empfehlungen an Sie:
– Vertrag mit der BEV schriftlich kündigen. Hintergrund: Rechtlich ist nicht eindeutig geklärt, ob bestehende Verträge bei einem Lieferstopp automatisch enden.
– Zukünftige Abschlagszahlungen stoppen
– Daueraufträge bei Ihrer Bank kündigen
– erteilte Einzugsermächtigungen widerrufen
– Zählerstände ablesen.

Nähere Informationen finden Sie auch auf der dazu geschalteten Internetseite der Verbraucherzentrale.

Wo können Sie sich zu den Angeboten der Energieversorgung Sehnde GmbH informieren?
Hier auf unserer Internetseite finden Sie ausführliche Informationen zu unseren Produkten im Bereich Strom und Erdgas. Die Mitarbeiterinnen unseres Kundenservice-Teams erstellen gern ein individuelles unverbindliches Angebot für Sie.

Unser Kundenservice steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns montags und donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr sowie dienstags und freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr telefonisch unter 05138 6067230 oder per Mail: service@energieversorgung-sehnde.de. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihre Anfrage kümmern.

Wer beantwortet Ihre Fragen zu bestehenden Abrechnungen und Abschlagszahlungen mit der BEV?
Zu Fragen rund um Ihren derzeit noch bestehenden Vertrag mit der BEV kontaktieren Sie bitte die Servicehotline des Unternehmens unter der Nummer 089 – 120 895 232. Weitere Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens finden Sie auch auf der Internetseite www.bev-inso.de.
Außerdem können Sie sich jederzeit bei Fragen und Problemen an die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Energie als übergeordnete unabhängige Instanzen wenden.